Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mask61 e.U – Bau- und Sanierungsarbeiten

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Mask61 e.U, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Mit der Annahme eines Angebots, der Beauftragung oder dem Beginn der Arbeiten erkennt der Auftraggeber diese AGB in vollem Umfang als verbindlich an.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder mit dem tatsächlichen Beginn der Arbeiten zustande.

Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt des zuletzt übermittelten Angebotes.

3. Zahlungsbedingungen

Sofern kein gesonderter schriftlicher Zahlungsplan vereinbart wurde, sind ausschließlich die im Angebot festgelegten Zahlungstermine maßgebend.

Alle Zahlungen sind vollständig, fristgerecht und ohne Abzüge zu leisten.

Die vollständige Bezahlung des vereinbarten Gesamtbetrages ist Voraussetzung für die Fertigstellung sowie für die Übergabe der erbrachten Leistungen.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor:

  • die Arbeiten sofort zu unterbrechen oder einzustellen
  • den Übergabetermin zu verschieben
  • Verzugszinsen gemäß gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen
  • weitere rechtliche Schritte einzuleiten

Eine Fertigstellung und Übergabe des Projekts erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang aller offenen Beträge.

4. Zusatz- und Mehrleistungen

Leistungen, die nach Vertragsabschluss oder während der Bauausführung auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich beauftragt werden und nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, gelten als Zusatz- bzw. Mehrleistungen.

Diese zusätzlichen Arbeiten werden gesondert dokumentiert und nach Abschluss der jeweiligen Leistungen in Rechnung gestellt.

Mündlich beauftragte Zusatzarbeiten gelten ebenfalls als verbindlich.

Die Übergabe des Gesamtprojektes erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller Zusatz- und Mehrleistungen.

5. Termine, Bauzeit und Verzögerungen

Angegebene Fertigstellungs- oder Ausführungstermine gelten grundsätzlich als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden – insbesondere durch:

  • fehlende oder verspätete Bereitstellung von Materialien
  • nachträgliche Änderungswünsche
  • mangelnden Zugang zur Baustelle
  • Verzögerungen durch vom Auftraggeber beauftragte Drittunternehmen

verpflichten den Auftraggeber, unser Unternehmen unverzüglich schriftlich zu informieren.

Eine Terminverschiebung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.

Bei auftraggeberseitig verursachten Verzögerungen behalten wir uns das Recht vor, eine zusätzliche Vergütung für entstandene Stehzeiten, Ausfallzeiten und organisatorische Mehrkosten zu verlangen.

Diese Ansprüche bleiben auch dann aufrecht, wenn dadurch die ursprünglich geplante Bauzeit überschritten wird.

6. Übergabe und Gewährleistung

Die Abnahme der Arbeiten erfolgt mit der Übergabe des Objekts an den Auftraggeber in einem funktionsfähigen und betriebsfähigen Zustand.

Sofern bei der Übergabe keine offensichtlichen Mängel schriftlich gerügt werden, gelten die Arbeiten als ordnungsgemäß und vertragsgemäß erbracht.

Die währleistung endet mit dem Tag der Übergabe der Leistungen.

Nach erfolgter Übergabe übernimmt unser Unternehmen keinerlei Haftung für später entstehende Schäden, Mängel oder Funktionsstörungen.

Die Verantwortung für das Objekt geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe vollständig auf den Auftraggeber bzw. Eigentümer über.

7. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien

Für Materialien, Produkte oder Bauteile, die vom Auftraggeber selbst beschafft oder bereitgestellt werden, übernimmt unser Unternehmen keinerlei Haftung bezüglich:

  • Qualität
  • Haltbarkeit
  • Normgerechtheit
  • Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck

Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für Schäden oder Mängel, die durch:

  • mangelhafte oder minderwertige Materialien
  • ungeeignete Produkte
  • nicht den in Österreich geltenden Normen entsprechende Materialien

entstehen.

Jegliche Haftung für materialbedingte Schäden oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Haftungsbeschränkung

Unser Unternehmen haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfälle oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Vertragsrücktritt / Stornierung

Nach Annahme des Angebots und Beginn der Arbeiten ist ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  1. Sämtliche bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen sind vollständig zu bezahlen.
  2. Zusätzlich sind 50 % der verbleibenden Auftragssumme als pauschalierter Schadenersatz an unser Unternehmen zu leisten.

Erst nach vollständigem Zahlungseingang gilt der Vertrag als formell aufgelöst.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

Kontakt

MASK Handel & Bau
Jasomirgottgasse 12
3430 Tulln an der Donau / Österreich

Telefon: +43 660 584 18 76
E-Mail: office@mask-handel.at
Web: Kontaktformular

Wien, November 2025